Streuobstwiese im Frühjahr Foto: Birgit Masur, 19.04.2012
Aktuelles aus
dem Verein
Klimawandel-
projekt des
Landratsamts:
„Neue Obstarten auf Streuobst-
wiesen“ im Hinblick auf den
Klimawandel, ein Versuch
Streuobstwiesen sind über viele Jahrzehnte entstanden. Schon immer sind sie als Kulturlandschaft vom Menschen genutzt und gepflegt worden. Laufend wurden neu gezüchtete Sorten und Arten auf den Wiesen angepflanzt, somit unterliegen die Streuobstwiesen einem stetigen Wandel.Die Klimaveränderung beeinflusst unter anderem auch die Standortfaktoren wie Wasserverfügbarkeit, Vegetationsdauer und Temperatur auf unseren Streuobstwiesen. Daher wird es spannend zu prüfen, welche Obstarten aus „Weinbau-Klimaten“ oder sogar „mediterranen Klimaten“ schon jetzt und in Zukunft auf der Streuobstwiese eine Chance haben.Mit dem Projekt sollen Erfahrungen im gesamten Kreisgebiet gesammelt werden, welche Arten, neben den Klassischen wie Apfel, Birne, usw., in Zukunft auf den Streuobstwiesen angebaut werden können. Zur Auswahl stehen Feigen, Kaki, Esskastanie und Mandeln…Weiter lesen:Rundbrief der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreises zum Projekt “neue Obstarten auf Streuobstwiesen“.
Resteverkauf
vom WeihnachtsmarktstandVon unseren selbstgemachten Produkten aus Obst und Nüssen von Altbacher Streuobstwiesen sind noch folgende Leckereien zu verkaufen:Walnusslikör0,1 L6,50 €Quittenlikör0,1 L6,50 €Quittengelee200 g2,50 €Schwarze Nüsse2 Stück4,00 €Walnuss-Zwieback100 g3,00 €Walnuss-Plätzchen100 g3,00 €
Baumschnitt-
förderung des
Landes BW
Das Land Baden-Württemberg führt die Baumschnittförderung als Teil der „Streuobstkonzeption 2030“ fort, bei dem der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert wird. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.Die Förderung unterstützt Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Abfindungsbrennereien als auch Kommunen, die sich aktiv für den Erhalt dieser wertvollen Landschaft einsetzen. Hier die Rahmenbedingungen in Kürze:Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft (sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt, als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr). Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben.In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert.Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden.Der Obst- und Gartenbauverein würde erstmals einen Sammelantrag beim Regierungspräsidium stellen, sofern die Mindestanzahl von 100 Bäumen erreicht wird. Da zum Abgabetermin 15. Januar für den 1. Schnittzeitraum (01.02.2026 – 15.04.2026) noch nicht genug Bäume bei uns gemeldet wurden, streben wir an, den Sammelantrag für den 2. Schnittzeitraum (01.11.2026 bis 15.04.2027) bis spätestens zum 15. Juni zu stellen. Falls Interesse besteht, die Förderung für eigene Streuobstbäume in Anspruch zu nehmen, bitte beim Vorstand Achim Schäfer melden.
OGV Altbach
Ihr Verein für alle Themen rund um Obst- und Gartenbau
Streuobstwiesen sind über viele Jahrzehnte entstanden. Schon immer sind sie als Kulturlandschaft vom Menschen genutzt und gepflegt worden. Laufend wurden neu gezüchtete Sorten und Arten auf den Wiesen angepflanzt, somit unterliegen die Streuobstwiesen einem stetigen Wandel.Die Klimaveränderung beeinflusst unter anderem auch die Standortfaktoren wie Wasserverfügbarkeit, Vegetationsdauer und Temperatur auf unseren Streuobstwiesen. Daher wird es spannend zu prüfen, welche Obstarten aus „Weinbau-Klimaten“ oder sogar „mediterranen Klimaten“ schon jetzt und in Zukunft auf der Streuobstwiese eine Chance haben.Mit dem Projekt sollen Erfahrungen im gesamten Kreisgebiet gesammelt werden, welche Arten, neben den Klassischen wie Apfel, Birne, usw., in Zukunft auf den Streuobstwiesen angebaut werden können. Zur Auswahl stehen Feigen, Kaki, Esskastanie und Mandeln…Weiter lesen:Rundbrief der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreises zum Projekt “neue Obstarten auf Streuobstwiesen“.
Resteverkauf
vom WeihnachtsmarktstandVon unseren selbstgemachten Produkten aus Obst und Nüssen von Altbacher Streuobstwiesen sind noch folgende Leckereien zu verkaufen:Walnusslikör0,1 L6,50 €Quittenlikör0,1 L6,50 €Quittengelee200 g2,50 €Schwarze Nüsse2 Stück4,00 €Walnuss-Zwieback100 g3,00 €Walnuss-Plätzchen100 g3,00 €
Baumschnitt-
förderung des
Landes BW
Das Land Baden-Württemberg führt die Baumschnittförderung als Teil der „Streuobstkonzeption 2030“ fort, bei dem der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert wird. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.Die Förderung unterstützt Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Abfindungsbrennereien als auch Kommunen, die sich aktiv für den Erhalt dieser wertvollen Landschaft einsetzen. Hier die Rahmenbedingungen in Kürze:Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft (sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt, als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr). Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben.In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert.Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden.Der Obst- und Gartenbauverein würde erstmals einen Sammelantrag beim Regierungspräsidium stellen, sofern die Mindestanzahl von 100 Bäumen erreicht wird. Da zum Abgabetermin 15. Januar für den 1. Schnittzeitraum (01.02.2026 – 15.04.2026) noch nicht genug Bäume bei uns gemeldet wurden, streben wir an, den Sammelantrag für den 2. Schnittzeitraum (01.11.2026 bis 15.04.2027) bis spätestens zum 15. Juni zu stellen. Falls Interesse besteht, die Förderung für eigene Streuobstbäume in Anspruch zu nehmen, bitte beim Vorstand Achim Schäfer melden.