OGV Altbach
Ihr Verein für alle Themen rund um Obst- und Gartenbau
 2022 Alle Urheberrechte: Obst- und Gartenbauverein Altbach e.V.
Streuobstwiese im Frühjahr Foto: Birgit Masur, 19.04.2012
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Aktuelles aus

dem Verein

Motorsägen-lehrgang Ein Großteil von Ihnen besitzt eine Motorsäge, die er oder sie entsprechend benutzt. Bei unsachgemäßem Einsatz, Konzentrationsschwäche, Müdigkeit u.a. können schlimme Verletzungen entstehen. Der für den Spätwinter geplante Motorsägenlehrgang mit der Firma Hoch auf dem Jägerhaus, kann aufgrund einer zu geringen Anmeldezahl nicht stattfinden. Sofern die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen noch erreicht wird, würden wir einen gemeinsamen Kurs Ende 2026 organisieren.  Mehr zum Kursinhalt: Theorie: Theoretisches Vorgehen bei Arbeiten mit der Motorsäge, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, technische Fakten zur Motorsäge und Fäll-, sowie Rücketechniken. Wartung: Wertvolle Tipps zur Wartung und Pflege Ihrer Motorsäge. Der Wartungskurs findet in kleinen Gruppen statt. Hier können Sie Ihre eigene Motorsäge mit Hilfe der Kursleiter reinigen und für den weiteren Einsatz startklar machen, z.B. Entgraten der Führungsschiene und Schärfen der Sägekette. Praxis: Fäll-, Entastungs- und Einschneideübungen werden durchgeführt. Zuerst demonstrieren unsere Profis wie man beim Fällen eines Baumes vorgeht und anschließend dürfen Sie sich selbst daran versuchen - mit Anleitung und den wachsamen Augen der Kursleiter. Ort: Theorie Krähenhäuleshütte hinter Segelflugplatz Jägerhaus, auf Google Maps unter Forstbetriebshof Stadt Esslingen Dauer: Insgesamt 13 Stunden freitags von 13.30 - 18.00 Uhr Theorie und Schnittübungen samstags von 7.30 -16.00 Uhr Praxis im Wald (Fällung, Aufarbeitung), MS-Wartung, Kette schärfen  Kosten: 180,00€ incl. MwSt. pro Person.  Mitzubringen (bereits am Freitag): Eigene Motorsäge (falls vorhanden), Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, sowie Schnittschutzstiefel. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte beim Vorstand Achim Schäfer unter Telefon 07153/73194 oder per E-Mail unter vorstand@ogv-altbach.de

Klimawandel-

projekt des

Landratsamts:

„Neue Obstarten auf Streuobst-

wiesen“ im Hinblick auf den

Klimawandel, ein Versuch

Streuobstwiesen sind über viele Jahrzehnte entstanden. Schon immer sind sie als Kulturlandschaft vom Menschen genutzt und gepflegt worden. Laufend wurden neu gezüchtete Sorten und Arten auf den Wiesen angepflanzt, somit unterliegen die Streuobstwiesen einem stetigen Wandel. Die Klimaveränderung beeinflusst unter anderem auch die Standortfaktoren wie Wasserverfügbarkeit, Vegetationsdauer und Temperatur auf unseren Streuobstwiesen. Daher wird es spannend zu prüfen, welche Obstarten aus „Weinbau-Klimaten“ oder sogar „mediterranen Klimaten“ schon jetzt und in Zukunft auf der Streuobstwiese eine Chance haben. Mit dem Projekt sollen Erfahrungen im gesamten Kreisgebiet gesammelt werden, welche Arten, neben den Klassischen wie Apfel, Birne, usw., in Zukunft auf den Streuobstwiesen angebaut werden können. Zur Auswahl stehen Feigen, Kaki, Esskastanie und Mandeln… Weiter lesen: Rundbrief der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreises zum Projekt “neue Obstarten auf Streuobstwiesen“.

Resteverkauf

vom Weihnachtsmarktstand Von unseren selbstgemachten Produkten aus Obst und Nüssen von Altbacher Streuobstwiesen sind noch folgende Leckereien zu verkaufen: Walnusslikör 0,1 L 6,50 € Quittenlikör 0,1 L 6,50 € Quittengelee 200 g 2,50 € Schwarze Nüsse 2 Stück 4,00 € Walnuss-Zwieback 100 g 3,00 € Walnuss-Plätzchen 100 g 3,00 €

Baumschnitt-

förderung des

Landes BW

Das Land Baden-Württemberg führt die Baumschnittförderung als Teil der „Streuobstkonzeption 2030“ fort, bei dem der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert wird. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Die Förderung unterstützt Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Abfindungsbrennereien als auch Kommunen, die sich aktiv für den Erhalt dieser wertvollen Landschaft einsetzen. Hier die Rahmenbedingungen in Kürze: Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft (sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt, als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr). Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben. In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert. Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden. Der Obst- und Gartenbauverein würde erstmals einen Sammelantrag beim Regierungspräsidium stellen, sofern die Mindestanzahl von 100 Bäumen erreicht wird. Da zum Abgabetermin 15. Januar für den 1. Schnittzeitraum (01.02.2026 – 15.04.2026) noch nicht genug Bäume bei uns gemeldet wurden, streben wir an, den Sammelantrag für den 2. Schnittzeitraum (01.11.2026 bis 15.04.2027) bis spätestens zum 15. Juni zu stellen. Falls Interesse besteht, die Förderung für eigene Streuobstbäume in Anspruch zu nehmen, bitte beim Vorstand Achim Schäfer melden.
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© Copyright by Obst- und Gartenbauverein Altbach e.V.

Aktuelles aus

dem Verein

Motorsägen-lehrgang Ein Großteil von Ihnen besitzt eine Motorsäge, die er oder sie entsprechend benutzt. Bei unsachgemäßem Einsatz, Konzentrationsschwäche, Müdigkeit u.a. können schlimme Verletzungen entstehen. Der für den Spätwinter geplante Motorsägenlehrgang mit der Firma Hoch auf dem Jägerhaus, kann aufgrund einer zu geringen Anmeldezahl nicht stattfinden. Sofern die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen noch erreicht wird, würden wir einen gemeinsamen Kurs Ende 2026 organisieren.  Mehr zum Kursinhalt: Theorie: Theoretisches Vorgehen bei Arbeiten mit der Motorsäge, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, technische Fakten zur Motorsäge und Fäll-, sowie Rücketechniken. Wartung: Wertvolle Tipps zur Wartung und Pflege Ihrer Motorsäge. Der Wartungskurs findet in kleinen Gruppen statt. Hier können Sie Ihre eigene Motorsäge mit Hilfe der Kursleiter reinigen und für den weiteren Einsatz startklar machen, z.B. Entgraten der Führungsschiene und Schärfen der Sägekette. Praxis: Fäll-, Entastungs- und Einschneideübungen werden durchgeführt. Zuerst demonstrieren unsere Profis wie man beim Fällen eines Baumes vorgeht und anschließend dürfen Sie sich selbst daran versuchen - mit Anleitung und den wachsamen Augen der Kursleiter. Ort: Theorie Krähenhäuleshütte hinter Segelflugplatz Jägerhaus, auf Google Maps unter Forstbetriebshof Stadt Esslingen Dauer: Insgesamt 13 Stunden freitags von 13.30 - 18.00 Uhr Theorie und Schnittübungen samstags von 7.30 -16.00 Uhr Praxis im Wald (Fällung, Aufarbeitung), MS-Wartung, Kette schärfen  Kosten: 180,00€ incl. MwSt. pro Person.  Mitzubringen (bereits am Freitag): Eigene Motorsäge (falls vorhanden), Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, sowie Schnittschutzstiefel. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte beim Vorstand Achim Schäfer unter Telefon 07153/73194 oder per E-Mail unter vorstand@ogv-altbach.de

Klimawandel-

projekt des

Landratsamts:

„Neue Obstarten auf Streuobst-

wiesen“ im Hinblick auf den

Klimawandel, ein Versuch

Streuobstwiesen sind über viele Jahrzehnte entstanden. Schon immer sind sie als Kulturlandschaft vom Menschen genutzt und gepflegt worden. Laufend wurden neu gezüchtete Sorten und Arten auf den Wiesen angepflanzt, somit unterliegen die Streuobstwiesen einem stetigen Wandel. Die Klimaveränderung beeinflusst unter anderem auch die Standortfaktoren wie Wasserverfügbarkeit, Vegetationsdauer und Temperatur auf unseren Streuobstwiesen. Daher wird es spannend zu prüfen, welche Obstarten aus „Weinbau-Klimaten“ oder sogar „mediterranen Klimaten“ schon jetzt und in Zukunft auf der Streuobstwiese eine Chance haben. Mit dem Projekt sollen Erfahrungen im gesamten Kreisgebiet gesammelt werden, welche Arten, neben den Klassischen wie Apfel, Birne, usw., in Zukunft auf den Streuobstwiesen angebaut werden können. Zur Auswahl stehen Feigen, Kaki, Esskastanie und Mandeln… Weiter lesen: Rundbrief der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreises zum Projekt “neue Obstarten auf Streuobstwiesen“.

Resteverkauf

vom Weihnachtsmarktstand Von unseren selbstgemachten Produkten aus Obst und Nüssen von Altbacher Streuobstwiesen sind noch folgende Leckereien zu verkaufen: Walnusslikör 0,1 L 6,50 € Quittenlikör 0,1 L 6,50 € Quittengelee 200 g 2,50 € Schwarze Nüsse 2 Stück 4,00 € Walnuss-Zwieback 100 g 3,00 € Walnuss-Plätzchen 100 g 3,00 €

Baumschnitt-

förderung des

Landes BW

Das Land Baden-Württemberg führt die Baumschnittförderung als Teil der „Streuobstkonzeption 2030“ fort, bei dem der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert wird. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Die Förderung unterstützt Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Abfindungsbrennereien als auch Kommunen, die sich aktiv für den Erhalt dieser wertvollen Landschaft einsetzen. Hier die Rahmenbedingungen in Kürze: Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft (sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt, als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr). Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben. In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert. Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden. Der Obst- und Gartenbauverein würde erstmals einen Sammelantrag beim Regierungspräsidium stellen, sofern die Mindestanzahl von 100 Bäumen erreicht wird. Da zum Abgabetermin 15. Januar für den 1. Schnittzeitraum (01.02.2026 – 15.04.2026) noch nicht genug Bäume bei uns gemeldet wurden, streben wir an, den Sammelantrag für den 2. Schnittzeitraum (01.11.2026 bis 15.04.2027) bis spätestens zum 15. Juni zu stellen. Falls Interesse besteht, die Förderung für eigene Streuobstbäume in Anspruch zu nehmen, bitte beim Vorstand Achim Schäfer melden.